Erstattung von Schüler-Fahrtkosten
Die Stadt Haren (Ems) weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das abgelaufene Schuljahr 2014/15 (Zeitraum August 2014 bis Juli 2015) bis spätestens zum 31.12.2015 beim Bürgerbüro vorliegen müssen.
Verspätet eingereichte Anträge können gemäß Satzung des Landkreises Emsland nicht mehr berücksichtigt werden.